Das Ministerium: Aufgaben und Struktur?
Es ist der letzte Klimagipfel für Barbara Hendricks als Umweltministerin. Im Interview liest die Sozialdemokratin den Deutschen die Leviten. Auch die Jamaika-Sondierer bekommen ihr Fett weg.

Verordnung über Fertigpackungen: Alles über Verpackung … www.verpackung.org › … › Verpackungsrelevante|Regelwerke › Gesetze Erläuterungen zur Fünften Novelle der Verpackungsverordnung · Vierte … (3) Absatz 1 gilt nicht für Lebensmittel, die zu den in § 37 Abs. 2 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes bezeichneten Zwecken abgegeben werden.
Auf einer Fachtagung der Entsorgungswirtschaft vor fünf Jahren verglich der Vorstandschef einer Recyclingfirma das Regelungschaos der Verpackungsverordnung mit dem französischen Sonnenkönig, der sich mit dem Bau der Maschine von Marly ein Denkmal setzen wollte. Ludwig der Vierzehnte investierte für dieses Ideal der Vollkommenheit unvorstellbare Summen. Es bestand aus 14 großen Wasserrädern, die 221 Pumpen betrieben. Mit dem Bau waren 1800 Arbeiter und Techniker fünf Jahre lang beschäftigt. Sie verbrauchten das Holz etlicher Wälder, 17500 Tonnen Eisen, 900 Tonnen Blei und 850 Tonnen Kupfer. Entstanden ist aber keine quasi-göttliche Schöpfung der Technik, keine perfekte Maschine, kein Monument der Ingenieurskunst, sondern ein schwerfälliges Monster.
Schwund-Saga
Ähnlich verhält es sich mit der Flut an Verordnungsnovellen, die uns seit Einführung der Gelben Tonnen und Säcke in den vergangenen 27 Jahren beschert wurden. Nach jeder Novelle entsteht in den beteiligten Wirtschaftskreisen – Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft – das gleiche Theater: Man klagt über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Abfallschwund, Platzhirsch-Gehabe und egoistische Finanzinteressen. In der Regel verbergen sich hinter den Klagen schlichtweg Machtinteressen der Platzhirsche.
Der kluge Rat auf der Fachtagung im Juni 2012 lautete: Man sollte die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechts-Vollkommenheit zu machen.
Abstürzen wie die Wundermaschine
Ansonsten könnte man das gleiche Schicksal wie die Wundermaschine von Marly erleiden. Sie wurde abgerissen und ist nur noch eine Anekdote der Technik-Geschichte.
Für den Abriss ihrer Existenzgrundlage sorgen im Jahr 2017 nun sieben der zehn zugelassenen dualen Systeme, die das Recycling des Verpackungsabfalls in Deutschland organisieren.
Die kündigenden Systeme scheiden nicht nur aus den gekündigten Verträgen aus, sondern verlieren damit zugleich auch die für ihre Tätigkeit als duales System zwingend erforderliche behördliche Feststellung (Zulassung) als Systemteilnehmer. Sie wird unwirksam. So wertet das Professor Tobias Leidinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die Rechtslage in einer Stellungnahme.
Am bundesdeutschen Markt sind derzeit zehn duale Systeme tätig, die die Abholung und Sortierung des Verpackungsabfalls bewerkstelligen. Jeder Systemteilnehmer bedarf dafür der Zulassung durch die jeweils zuständige Landesbehörde. „Dabei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Die Feststellungen sind regelmäßig auch mit Nebenbestimmungen versehen, die die verbindliche Verpflichtung für den Systembetreiber enthalten, sowohl der Gemeinsamen Stelle anzugehören als auch wirksame Clearingverträge zu unterhalten“, schreibt Leidinger.