Facebook Pages ab sofort mit Timeline!
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12. März 2012Eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite muss ebenso wie eine reguläre Unternehmenswebseite ein einfach und schnell erreichbares Impressum haben.
Gesetzlicher Rahmen und Facebookregeln
- Die Impressumspflicht und deren Inhalt ergeben sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (RStV).
- Laut Bundesgerichtshof muss das Impressum für durchschnittliche Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar („2-Klick-Regel“) und ständig verfügbar sein.
Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert eine Abmahnung seitens der Konkurrenten oder ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Praktische Umsetzung
Die Facebook-Seiten bieten kein Extrafeld für ein Impressum. Trotzdem gibt es zwei Möglichkeiten wie ein Impressum leicht erkennbar untergebracht werden kann:
- Entweder im Feld „Schreibe etwas über …“ in der Linken Spalte unter der Seitengrafik oder
- im Reiter „Info“ in der oberen Leiste.
“2-Klick-Regel”
Platzierungsmöglichkeiten für ein Impressum
Jedoch wird man auf drei Probleme stoßen, wenn man ein komplett ausgeschriebenes Impressum in den Feldern unterbringen will:
- Diese Felder möchte man lieber für Informationen zum Unternehmen und Leistungen, statt für rechtliche Informationen nutzen.
- Eine Zeichenbeschränkung erlaubt nicht ein umfangreiches Impressum unter zu bringen.
- Ändern sich die Impressumsangaben (z.B. neue Telefonnummer), dann müssen alle Impressi angepasst werden, was leicht vergessen werden kann.
Um diese Probleme zu umgehen, kann man statt eines ausgeschriebenen Impressums lediglich einen Verweis auf das Impressum auf der eigenen Webseite angeben. Wichtig ist dabei, dass der Verweis direkt auf das Impressum und nicht lediglich auf die Webseite zeigt. Das gebietet die 2-Klick-Regel, welche besagt, dass ein Impressum von jeder Seite des Angebotes mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Würde man z.B. von der Pinnwand aus auf den Info-Reiter klicken (1.Klick), dann auf den Link zur Webseite (2.Klick) und dort auf den Impressumslink (3.Klick) wäre das Impressum nicht mehr „unmittelbar erreichbar“.
Weitere Informationen
- „Leitfaden zur Impressumspflicht“ des Bundesministeriums der Justiz
- Anbieterkennung.de mit Mustern und Verweisen
allfacebook.de | Impressum | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 4.
Schön das Du mich auf meiner Webseite besucht hast. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du noch deine Meinung schreiben würdest.
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3 Comments
Geld stinkt nicht.
Lehrreicher Blogpost. Cool, wenn man sowas auch mal aus einer anderen Perspektive ansehen kann.
ist für Handy und Smartphon gemacht That why