Der Großteil aller auf Facebook vertretenen Unternehmen führt früher oder später ein Gewinnspiel für seine Fans auf der Facbook-Seite durch. Gutscheine, Eintrittskarten, Geld, Elektronik – die Preise können sich sehen lassen. Doch je wertvoller die Preise desto attraktiver werden die Gewinnspiele auch für Betrüger und Gewinnspiel-Nomaden. Sie ziehen von Wettbewerb zu Wettbewerb, werden nur für die Aktion Fan einer Seite und organisieren sich in regelrechten Netzwerken. Hier werden dann Likes getauscht, frei nach dem Motto “Klickst du für mich, klick ich für dich”. Für die betroffenen Unternehmen ist das ein zusätzliches Ärgernis zu den ohnehin hohen Hürden, die Facebook durch seine eigenen Regeln für Gewinnspiele festlegt. Doch wie können sich Unternehmen vor Betrügern schützen? Und was kann ein Unternehmen tun, wenn es Betrug bei einem Gewinnspiel feststellt? Diese Fragen hat uns der auf Internet- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke beantwortet.

Christian Solmecke ist Teilhaber der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln. Auf dem Youtube-Kanal der Kanzlei beantworte Christian Solmecke regelmäßig Fragen zu rechtlichen Themen rund um das Internet. Außerdem hat er zahlreiche Artikel und Publikationen zu diesen Themen veröffentlicht, war in verschiedenen Fernsehsendungen zu Gast und hält regelmäßig Vorträge und Workshops.

Bei Gewinnspielen auf Facebook wird immer wieder vor rechtlichen Problemen und Grauzonen im Hinblick auf die AGBs der Plattform gewarnt. Welche Teile der Facebook-AGBs sind für Firmen, die Gewinnspiele ausrichten, konkret problematisch?

Wer auf Facebook ein Gewinnspiel veranstalten möchte, muss sich zunächst durch eine ganze Reihe von Richtlinien und Nutzungsbedingungen kämpfen. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang die „Richtlinie für Promotions“, die genau regelt unter welchen Voraussetzungen ein Gewinnspiel auf Facebook durchgeführt werden darf. Was vielen Unternehmen scheinbar nicht bewusst ist: Gewinnspiele dürfen nicht direkt auf Facebook veranstaltet, sondern müssen über eine Anwendung organisiert werden. Dabei dürfen keine Standardfunktionen von Facebook – wie zum Beispiel der Like-Button – verwendet werden. Aktionen wie „Wir verlosen unter allen Fans einen Flat-TV“ sind demnach unzulässig. Wichtig ist außerdem, dass der Gewinner nicht über Facebook benachrichtigt werden darf, weder per Nachricht, noch per Pinnwand-Posting.

Viele Gewinnspiele auf Facebook beruhen auf dem Prinzip, dass Teilnehmer mit der Anzahl der Likes auch ihre Gewinnchancen steigern. Vor allem bei solchen Wettbewerben tritt verstärkt das Problem von Gewinnspiel-Nomaden auf, die von Wettbewerb zu Wettbewerb ziehen und nur auf die Preise aus sind. Diese Nutzer arbeiten oft mit Fake-Accounts oder aktivieren Dritt-Communities – wie beispielsweise Forenmitglieder – um ihre Chancen zu steigern. Ist ein solches Verhalten nach den Richtlinien von Facebook überhaupt zulässig?

Nein, die Nutzungsbedingungen von Facebook verbieten es, mehr als ein persönliches Profil pro Person zu erstellen. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass ungefähr fünf bis sechs Prozent aller Facebook-Accounts Fake sind. Das wären in Deutschland über eine Million Fake-Accounts. Wenn Facebook ein solcher Account gemeldet wird, kann dieser gesperrt oder gelöscht werden. In diesem Fall darf laut Nutzungsbedingungen auch kein neuer Account mehr erstellt werden. Wie Facebook die Einhaltung dieser Bestimmungen allerdings kontrollieren will, bleibt offen. Da eine manuelle Überprüfung sehr aufwändig wäre, ist Facebook wohl auf die Mitwirkung von anderen Nutzern angewiesen, die ein Profil bei Missbrauchsverdacht melden können.

Wie können sich Firmen bei ihren Wettbewerben gegen solche Praktiken schützen? Gibt es beispielsweise konkrete Formulierungen in den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs, die hier vorbeugen können?

Ja, in den Teilnahmebedingungen können und müssen die Rahmenbedingungen des Gewinnspiels klar und eindeutig angegeben werden. Hierbei liegt der Kreis der Teilnahmeberechtigten grundsätzlich im Belieben des Veranstalters. Möchte er also bestimmte Personen ausschließen, so kann er dies in den Teilnahmebedingungen festlegen. Eine Klausel, die das Vorgehen der Gewinnspiel-Nomaden unterbindet, könnte etwa lauten: „Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die ein Facebook-Konto mit ihrem bürgerlichen Namen führen. Eine Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder solchen von dritten Personen ist nicht erlaubt.“
Eine zusätzliche Möglichkeit ist das Einbauen eines „fraud detection“-Systems bei der Programmierung der Gewinnspiel-Anwendung. So können Teilnehmer herausgefiltert werden, die beispielsweise die gleiche IP-Adresse haben. Ein solches System kann es also erleichtern, Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen zu entdecken.
Um das Mobilisieren von Stimmen in so genannten „Like-Exchange-Gruppen“ zu verhindern, kann man unterschiedliche Wege wählen. Eine Lösung ist, generell auf Aktionen wie „das Foto mit den meisten Likes gewinnt“ zu verzichten, da diese nach den Facebook-Richtlinien ohnehin unzulässig wären. Die Alternative ist der Stimmenausschluss der Mitglieder solcher Gruppen, was allerdings sehr aufwändig und praktisch kaum nachvollziehbar ist, da die Gruppenmitgliedschaften nicht bei allen Profilen offen einsehbar sind.

Wie kann ein Unternehmen rechtlich gegen Betrüger und Fake-Accounts vorgehen, wenn diese bei einem Wettbewerb auffliegen?

Auch hierfür sollten die Teilnahmebedingungen eine Regelung treffen. Wer gegen die Teilnahmeregeln verstößt, kann von dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Fliegt der Betrüger erst nach Auszahlung des Gewinns auf, kann er dazu verpflichtet werden, den Gewinn zurückzuzahlen. Eine solche Klausel könnte lauten: „Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte Gewinne zurückgefordert werden.“
Werden Verstöße entdeckt, ist die konsequente Durchsetzung der Teilnahmebedingungen sehr wichtig – nur so können Betrüger abgeschreckt und ein fairer Ablauf gewährleistet werden.