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1. Oktober 2019WildsauSEO 🐑 ist nix für Moslems| Der SEO-Contest zum SEO Day 2019
10. Oktober 2019Ist die voreingestellte Zustimmung in das Setzen von Cookies nach Europäischer-Recht tatsächlich wirksam? Das und andere Fragen habe ich dem Rechtsanwalt für Datenschutzerklärung Holger Loos von Loos Rechtsanwälte – Kanzlei Loos gefragt. In unserem Video geht es um eugh voreingestellte cookie hinweise, zustimmen von Cookies, …vieles mehr. Viele von uns haben eine Webseite wo sie auch Werbung betreiben, viele haben auch eine Einwilligung für Cookies. Nun hat sich das gejammer von Datenschutz etwas geändert. Nun muss jeder im Web der z.B. ein Werbebanner hat, durch den Urteil eine Einwilligung vom User bekommen. Die Geschichte zum beschlus ist fü Verbraucherzentrale auch Interessant. Also viel spaß beim Lesen!
Ob die Europäische oder Europarecht gut für User und Webseite Betreiber*in gut ist, bezweifele ich. Cookie für Werbung zu benutzen finde ich für Internet nicht nötig. Eine Einwilligung dazu finde ich sehr gut. Für mich bedeutet es, das ich mein Werbebanner über Facebook eine Voreinstellung brauche. Dazu brauche ich noch ein Anwendungssoftware. Personenbezogene daten werden bei mir nicht gespeichert.
Themen für: Was ist Passiert 🥉 beim EuGH-Urteil | EuGH-Urteil : Einwilligung in Cookies
Hallo meine Name ist Hakan Cengiz, und ich bin Legastheniker und Entwickler.
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Was wurde beim EuGH-Urteil beschlossen?
Internetnutzerinnen und Internetnutzer müssen aktiv der Speicherung sogenannter Cookies zustimmen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Demnach ist die voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten unzulässig.
Wie sieht die Cookies erfordern Einwilligung der Nutzer aus?
Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz im Internet gestärkt. Er fordert eine aktive Einwilligung der Nutzer beim Setzen und Abrufen von Cookies. Technische Cookies sind nicht betroffen.
Wo sind Informationen zum aktuellen EuGH-Urteil vom 29. Juli 2019 zu Cookies
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass diese Frage nach Ansicht der Kommission für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits unerheblich ist, da die von Art. S Abs. 3 der Richtlinie 2002lS8 verlangte Einwilligung der betroffenen Personen nicht eingeholt wurde Hierzu ist festzustellen, dass nach Art. S Abs. 3 der Richtlinie 2002lS8 die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Speicherung von lnformationen oder der Zugrifr auf lnformationen, die bereits im Endgerät einesTeilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffendeTeilnehmer oder Nutzer auf derGrundlage von klaren und umfassenden lnformationen, die er gemä der Richtlinie gSIG6 u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. fuGH, Urteil vom 2g.07.20g
Wer ist Holger Loos von Loos Rechtsanwälte – Kanzlei Loos?
Schulzeit und Zivildienst 1981-1996
Holger Loos wurde 1975 im mittelfränkischen Ansbach, Bayern geboren und wuchs auch dort auf. Nach dem Abschluss des dortigen Platen-Gymnasiums mit dem Abitur 1994 absolvierte er seinen Zivildienst.
Studium 1996-2003
Im Anschluss daran zog er nach Würzburg, um sich dort dem Studium der Rechtswissenschaften, der Anglistik und der Romanistik an der Julius-Maximilians-Universität zu widmen. In dieser Zeit war er unter anderem gewählter Studentenvertreter in der Fachschaft Jura und war in diesem Zusammenhang insbesondere zuständig für die Finanzen und den (damals noch extrem in den Anfängen steckenden) Internetauftritt. Neben zahlreichen anderen (nichtuniversitären) Nebentätigkeiten, wie z.B. Barkeeper oder Hotelportier, war er in der Studienzeit auch noch am Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht bei Prof. Michael Wollenschläger (Extraordinarius für öffentliches Recht) tätig und arbeitete dort insbesondere bei europarechtlichen Fragen im Rahmen des AWR (Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlingsproblem) mit. Im Anschluss daran war er schließlich noch im Rahmen einer hilfswissenschaftlichen Tätigkeit beim juristischen Repetitorium Hemmer in Würzburg tätig.
Referendariat 2003-2005
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Jura-Studiums mit dem ersten Staatsexamen folgte die Referendarzeit, u.a. mit den Stationen Landgericht Schweinfurt und Justitiariat der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) in Nürnberg (tätig v. a. im Bereich des Vertragsrechts und in internationalen Vertragsangelegenheiten). Als Abschluss (Anwaltstation) folgte schließlich noch eine Tätigkeit bei einem auf IT- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt, bei dem Holger Loos im übrigen während des gesamten Referendariats auch nebenberuflich tätig war (insbesondere Bearbeitung von Fällen im Bereich des Vertrags-, Wettbewerbs- und Markenrechts).
In den letzten Monaten des Referendariats bereitete er bereits seine Selbständigkeit vor und baute seine erste (für heutige Verhältnisse schrecklich aussehende) Webseite, damit er direkt nach dem zweiten Staatsexamen 2005 als Rechtsanwalt starten konnte.
Zulassung als Anwalt 2005
Entsprechend ist Holger Loos seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und selbständig im Bereich des IT-, Internet- und Medienrechts tätig, insbesondere auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) und des Vertragsrechts (AGB- und Individualvertragsrecht) für kleinere und mittelständische Unternehmer, verschiedene Verbände und Existenzgründer.
Im Januar 2010 wurde er einer der ersten Fachanwälte für IT-Recht im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.
Nebenberufliche Tätigkeiten
Seit 2014 ist Holger Loos Geschäftsführer und einer der Gesellschafter der Firma SiDIT und ist in diesem Zusammenhang als externer Datenschutzbeauftragter bei verschiedenen Unternehmen im Bereich IT/Neue Medien tätig.
Seit November 2015 ist er außerdem Dozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, welche unter Leitung des renommierten Marketingprofessors Prof. Dr. Andreas Fürst einen berufsbegleitenden Master-Studiengang in Marketing-Management aufgebaut hat. Diesen unterstützt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Holger Loos im Bereich Markenrecht und marketing-/vertriebsrelevante rechtliche Fragestellungen (u.a. im Internet) als Dozent.
Weiterhin ist er nebenberuflich Dozent und Mitglied im Prüfungsausschuss für die Ausbildung „Geprüfter Medienfachwirt“ sowie Dozent bei den Lehrgängen e-Commerce-Manager, Social Media Manager und Online Marketing Manager an der IHK Würzburg-Schweinfurt.
Seit 13.11.2015 ist Holger Loos geprüfter Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV (Zertifikat TÜV-SÜD Zertifikatsnummer 1535#312279607.
Privat
Holger Loos ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Er ist leidenschaftlicher Espressofan (zahlt sich in der Regel auch für unsere Mandanten vor Ort aus), kocht sehr gerne und ist begeisterter Snowboarder. Die Aufgabe der früheren Leidenschaft Handball ist ein Tribut an das zunehmende Alter und die einhergehende Verletzungsanfälligkeit.
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